Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, kann es andere Kinder, Lehrpersonen, Erziehende oder Betreuungspersonal anstecken.
Um dies zu verhindern, möchte ich Sie über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen informieren, wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht.
Ärzte melden zwar bestimmte Krankheiten an das Gesundheitsamt, die Schule bekommt hierzu jedoch keinerlei Informationen. Deshalb bitte ich Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Melden Sie deshalb bitte die unten aufgeführten Krankheiten umgehend telefonisch an die Schule:
Coronavirus SARS-CoV‑2 (Corona)
Ringelröteln
Masern
Windpocken
Influenza A und B (Virusgrippe)
Mumps
Keuchhusten
Scharlach
Streptokokken
Röteln
Hepatitis A
Bitte beachten Sie das Merkblatt in Deutsch und weiteren Sprachen (Englisch, Türkisch, Russisch, Spanisch, Französisch).