Ein Kind kann laut Schulordnung nur wegen wichtiger persönlicher Gründe vom Unterricht befreit werden.
Befreiungsanträge sind bei der Schulleitung eine Woche vorher schriftlich mit Unterschrift der Eltern / Erziehungsberechtigten und einer Begründung einzureichen.
Eine Befreiung vom Unterricht unmittelbar vor oder nach den Ferien ist gemäß den Bestimmungen des Kultusministeriums grundsätzlich nicht zulässig
Ferienordnung für das Schuljahr 2023/24
Unterrichtsfreie Tage im Schuljahr 2023/24:
- Sommerferien 2023: 31. Juli 2023 mit 11. September 2023
- unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen 2023: 30. Oktober 2023 mit 3. November 2023
- Buß- und Bettag (kirchlicher Feiertag): 22. November 2023
- Weihnachtsferien 2023/2024: 23. Dezember 2023 mit 5. Januar 2024
- Frühjahrsferien 2024: 12. Februar 2024 mit 16. Februar 2024
- Osterferien 2024: 25. März 2024 mit 6. April 2024
- Pfingstferien 2024: 21. Mai 2024 mit 1. Juni 2024